Am 9. November 2007 passiert das Gesetz zur Telkommunikationsdatenspeicherung (Vorratsdatenspeicherung) mit Mehrheit der Regierungsfraktionen von CDU und SPD unter Vorgabe der Terrorbekämpfung den Bundestag.
Was besagt nun dieses Gesetz?
Telekommunikationsdaten sind folgende Daten:
Internet:
IP-Nummer, Beginn/Ende der Internetsitzung
EMail:
Absender/Empfänger der Email, Betreff, IP-Nummern, ServerID
Handy:
Funkzelle, IMEI, Kartennummer, Mobilfunknummer der Absender/Empfänger, Dauer
Das Gesetz besagt, dass die Betreiber die vorgenannten Daten sechs Monate speichern müssen und zur Abfrage durch Sicherheitsbehörden bevorraten müssen.
Welche möglichkeiten bietet dieses Gesetz den Sicherheitsbehörden?
Das Gesetz ermöglicht die vollständige Überwachung des Internet- und Emailverkehrs, sowie des Telefonverkehrs.
Wer schreibt wem Emails?
Wie lange ist jemand im Internet?
Wo befindet sich jemand?
Mit wem wird telefoniert?
Wer befindet sich in einer bestimmten Funkzelle?
und und und ...
Die Auswertungsmöglichkeiten sind nahezu grenzenlos.
Zwar soll eine richterliche Entscheidung dieser Abfrage vorausgehen, aber bereits unter heutigen Maßgaben und der Speicherpflicht von 80 Tagen geschieht die Abfrage oft unter Umgehung der Judikative. In wie weit schon Regierungsverantwortliche bereit sind, Entscheidungen der Judikative zu umgehen, zeigt die Ansicht des Verteidigungsministers Jung, Passagiermaschinen trotz eindeutigem Verbots durch das Bundesverfassungsgericht abschiessen zu können.